Phantombild

Phantombild
Phan|tom|bild 〈n. 12nach Zeugenaussagen skizziertes Bild eines gesuchten Täters

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Phan|tom|bild, das (Kriminalistik):
nach Zeugenaussagen erstelltes Bild eines gesuchten Täters.

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Phantombild,
 
Kriminalistik: nach Zeugenaussagen zur Fahndung oder Personenidentifizierung dienende Nachbildung (Rekonstruktion) der äußerlichen Erscheinung, besonders des Gesichts. Zu seiner Herstellung bedient man sich verschiedener Methoden: z. B. der Zeichnung (durch einen Polizeizeichner, der die Angaben bildnerisch umsetzt); der Fotomontage; des »Identi-kit-Verfahrens« (Übereinanderlegen von Folien mit Gesichtselementen); des Interaktiven Systems zur Identifizierung von Straftätern (Abkürzung: I. S. I. S.), bei dem das Phantombild computergestützt unter Verwendung gescannter oder videodigitalisierter Fotos erstellt wird.

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Phan|tom|bild, das (Kriminalistik): nach Zeugenaussagen gezeichnetes Bild eines gesuchten Täters: Nach dem Tatverdächtigen war per Haftbefehl und P. im ganzen Bundesgebiet gefahndet worden (Garm.-Part. Tagblatt 1. 10. 86, 12); Viel mehr wussten sie nicht zu berichten - zu groß war der Schock. Aber es reichte später für ein erstes P. (Spiegel 37, 1996, 134).

Universal-Lexikon. 2012.

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